Bestehen die Außenseiten und die Unterkonstruktion Ihrer Anlage aus nicht brennbaren Materialien, reicht rechtlich ein Abstand von 0,5 Metern zum Nachbargebäude völlig aus. Andernfalls, also beispielsweise bei Glas/Folien-Modulen, muss ein Mindestabstand von 1,25 Metern eingehalten werden.